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Nachweis für SG-Bekleidung und Ausrüstung (männlich - weiblich) |
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Freiheitsstrafen wurden in der DDR in Strafvollzugseinrichtungen (StVE) verbüßt, bzw. noch nicht rechtskräftig Verurteilte wurden in Untersuchungshaftanstalten (UHA) untergebracht. Der Verwaltungsakt bei der Aufnahme der Häftlinge wurde auf verschiedenen Formularen dokumentiert. Der Nachweis für Strafgefangenen-Bekleidung und Ausrüstung diente zur Dokumentation, der an Häftlinge ausgegebenen Gegenstände, wie z.B. Kleidung, Wäsche und Geschnirr. workID: 1210 Picturerights: Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße
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