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Pranger
Objectdescription:Folterinstrument, Strafinstrument*
Extended objectdescription:Stock oder Block
Place of creation:
Erfurt

Date of creation:16. Jahrhundert (?)
Measurements:Gesamt: Länge: 208 cm; Höhe: 68 cm; Tiefe: 12 cm
Material:Holz (Eiche); Eisen
Technique:Holztechnik
Collection:04/Militaria, Rechtswesen/Gericht
Das Einklemmen in den Pranger (oder Stock bzw. Block) war eine Methode, eine Ehrenstrafe öffentlich sichtbar zu machen. Vom 13. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. kam diese Form der Sühne zur Anwendung. Es gab auch Halseisen, Schandpfahl, Lästerstein oder Käfig für die öffentliche Zur-Schau-Stellung von Verurteilten. Diese konnten so beschimpft, bespuckt und beworfen werden. Bei dem im Stadtmuseum Erfurt ausgestellten Pranger handelt es sich um eine spezifische Form : In ihm wurden durch zwei starke, übereinanderliegende Balken mit sechs Aussparungen Arme oder Beine der Delinquenten eingesperrt und durch zwei Eisenriegel die Arretierung der Balken vorgenommen. Kleinere Vergehen wie Schandreden, Diebstahl oder auch Meineid wurden so über die niedere Gerichtsbarkeit geahndet; für schwere Verbrechen gab es jedoch verschiedene Arten der Todesstrafe. (Text: Harald Baum)


Öffentliche Schande

Zu einem Pranger befragten wir Kustodin Gudrun Noll vom Stadtmuseum:

Dieses Ausstellungsstück sieht sehr alt aus.

Das ist eine echte Rarität: Während viele ausgestellte Pranger in Museen Nachbildungen aus dem 19. Jahrhundert sind, handelt es sich bei dem Erfurter Exemplar um ein Originalfragment, das zur Altertumssammlung des Rathauses gehörte und 1974 in das damals neu gegründete Museum für Stadtgeschichte gelangte. Beim genaueren Hinsehen kann man auf den Holzbalken Ritzzeichnungen erkennen, wie z. B. ein Spielbrett.

Wofür wurden Menschen öffentlich angeprangert und was bezweckte man damit?

Pranger sind Strafwerkzeuge mittelalterlicher Gerichtsbarkeit. Mit dem Einschließen wurden die Delinquenten öffentlich zur Schau gestellt, um sie dem Hohn und Spott ihrer Mitmenschen auszusetzen. Da es dabei den Übeltätern an die Ehre ging, gehört das Anprangern zu den Ehrenstrafen, die durch die niedere Gerichtsbarkeit für kleinere Vergehen, z.B. Sittlichkeitsdelikte, Betrügen mit falschen Maßen, wie z. B. Backen zu kleiner Brötchen, Diebstahl in Form von heutigem Mundraub, Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Randalieren u.ä., verhängt wurden. Die öffentliche Schande verstellte den verurteilten Personen die Rückkehr in die städtische Gemeinschaft, denn die anderen Bürger mieden sie aus Angst, den eigenen Leumund zu verlieren.
(Text: Gudrun Noll und Dr. Steffen Raßloff)

Literature:
Grete Bader Weiß und Karl-Siegfried Bader: Der Pranger, Freiburg i.Br 1935

workID: 04/230


Photographer: Dirk Urban

Picturerights: Stadtmuseum Erfurt